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Osteopathische Behandlung

Die BKK SBH erstattet bis zu 80 % der Kosten für privat in Rechnung gestellte Osteopathiebehandlungen, jedoch höchstens 40 € pro Sitzung, für maximal 6 Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattungsfähig sind Behandlungen durch Ärzte sowie Heilpraktiker, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben und zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt sind.

Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie schriftlich einen Antrag einreichen und die Originalrechnung sowie eine ärztliche Bescheinigung beifügen. Sollten Sie bereits eine Erstattung von einer anderen Stelle erhalten haben, wird dieser Betrag von der Erstattung Ihrer BKK SBH abgezogen.

Bitte reichen Sie die Rechnung bis zum 30. Juni des Folgejahres ein, um eine Kostenerstattung zu erhalten.

Siehe https://bkk-sbh.de/leistung/osteopathische-behandlung/

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