Osteopathische Behandlung

Die BKK SBH erstattet die Kosten für privat in Rechnung gestellte Kosten für Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr für 6 Sitzungen, bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 € je Sitzung. Die Behandlung muss qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erbracht werden, der Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.

Die zahlungsbegründenden Unterlagen sind bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen. Ergänzend zu den Rechnungen ist die ärztliche Bescheinigung dem Antrag beizufügen.

Die Übernahme und Kostenzusage der Leistung bestätigen wir mit Auszahlung der zu erstattenden Kosten auf das Bankkonto. Um Ressourcen und auch die Umwelt zu schonen, verzichten wir auf die Zustellung eines gesonderten Schreibens.