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Die elektronische

Patientenakte (ePA)

Wie erhalte ich die ePA? Wer hat die Leserechte? Wie wird der Datenschutz gewährleistet? Sie haben Fragen zur elektronischen Patientenakte?

Wir beantworten sie gern. In unseren FAQ´s rund um die ePA haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Folge 01: Die elektronische Patientenakte (ePA) – einfach erklärt!

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Folge 02: Die elektronische Patientenakte (ePA) – der Weg der Daten

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Folge 03: Wie erhalte ich die elektronische Patientenakte (ePA)?

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Die ePA (elektronische Patientenakte)

Mit der ePA haben Sie an jedem Ort und zu jeder Zeit wichtige Informationen rund um Ihre persönliche Gesundheit schnell und sicher zur Hand:
Sie möchten den Überblick behalten über ärztliche Diagnosen, Krankenhausberichte, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder die von Ihnen konsultierten Ärzte?

Mit Ihrem Smartphone haben Sie mit der ePA rund um die Uhr Zugriff auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten und medizinischen Dokumente. Und das bequem, einfach und sicher. Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler und besonders geschützter Speicherort für Ihre Daten.

Versicherte der BKK SBH können diesen Service nutzen.

Die Einleitung gibt Ihnen einen ersten Überblick über die ePA und ihre Möglichkeiten -> Download Link (neu)

Die Elektronische Patientenakte

Sie können die Informationen in Ihrer ePA weiteren Therapeuten und Kliniken zur Verfügung stellen – das ist bei einer Weiterbehandlung sehr hilfreich.

Der Informationstransfer sorgt für Transparenz, zum Beispiel über Behandlungsverläufe, eventuelle
Vorerkrankungen oder Medikamentenunverträglichkeiten. Er hilft auch dabei, belastende Doppeluntersuchungen zu vermeiden.

Was kann die ePA?

Gesundheitsinformationen speichern und weitergeben.

Zugelassene Ärzte und Kliniken können Arztbriefe, Diagnosen, Medikationspläne oder OP- und Krankenhausberichte in Ihrer Patientenakte speichern, wenn Sie dies wünschen und Ihnen den Zugriff
auf Ihre ePA freischalten. Sie entscheiden auch, ob Sie weiteren Therapeuten gespeicherte Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen möchten.

Jeder Vorgang in Ihrer Patientenakte wird genau protokolliert und ist später exakt nachvollziehbar.

Eine Suchfunktion in der ePA erleichtert Ihnen den Umgang mit Ihren Daten.

Ãœbersicht Ihrer in Anspruch genommenen Leistungen

Sie erhalten auf Wunsch eine chronologische Übersicht über folgende Leistungsbereiche:

  • Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • ärztliche Behandlungen
  • Impfungen
  • Krankenhaus
  • Medikamente
  • Vorsorge

Und das Beste: wenn Sie möchten, werden mit jeder Anmeldung die aktuellsten Daten überspielt.

Arztverzeichnis

Wenn Sie die Übertragung Ihrer Leistungsdaten wünschen, erhalten Sie zusätzlich eine Übersicht Ihrer behandelnden Ärzte, mit allen erforderlichen Kontaktdaten.

Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen

Sie zeigt Ihnen an, welche Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen als nächstes durchgeführt werden sollten.

Medikationsplan

In Ihrer Akte werden auf Wunsch alle ärztlich verordneten Medikamente gespeichert und eventuelle Unverträglichkeiten vom Arzt vermerkt. So behalten Sie den Überblick und können bei Bedarf weitere Therapeuten unkompliziert darüber informieren

Notfalldaten

Die auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegten Eintragungen, können Sie sich von Ihrem Arzt übertragen lassen. So können Sie die Eintragungen nachvollziehen.

Funktion

Angebunden an die Telematik-Infrastruktur, ein bundesweites Netzwerk für sicheren Datentransfer, auf das sonst nur zugelassene Ärzte und Krankenhäuser zugreifen können.

Nutzer haben es selbst in der Hand, welche Ärzte und Kliniken über Ihre an die Telematik-Infrastruktur angebundene elektronische Patientenakte zugreifen dürfen. Dafür erteilen sie dem ausgewählten Therapeuten Zugriffsrechte, die sie zeitlich von einem Tag bis 18 Monate befristen können. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Therapeut jederzeit über sein Praxisverwaltungssystem auf die Akte des jeweiligen Patienten zugreifen und nach Absprache mit ihm Dokumente in die Akte übertragen.

Die Nutzung dieses Angebotes ist freiwillig und für BKK-SBH-Versicherte kostenfrei. Sie können den Service jederzeit beenden und alle Daten löschen lassen.

SAFTY FIRST beim Umgang mit Ihren Daten

Die Sicherheit und der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Selbstverständlich sind die Daten verschlüsselt, so dass nur Sie selbst mit Ihrem persönlichen Schlüssel Zugriff darauf haben. Sie allein entscheiden, welche Informationen Sie speichern oder weitergeben möchten. Die BKK SBH kann Ihre Daten übrigens nicht einsehen!

Die Sperrung (z.B. bei Verlust des Handys) einer bereits selbst angelegten elektronischen Patientenakte (ePA) ist rund um die Uhr unter Sperrung Ihrer Patientenakte möglich.

Ombudsstelle

Sie möchten das Anlegen/die Löschung der ePA beantragen oder haben eine Angelegenheit zum Schlichtungsverfahren im Rahmen der ePA?
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an ombudsstelle-epa@bkk-sbh.de

Icon mit einem Telefon, einer Hand die das Telefon bedient und einem kleinen Pfeil nach rechts

Tel. 07425 94003-0

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