Osteopathische Behandlung

Die BKK SBH erstattet die Kosten für privat in Rechnung gestellte Kosten für Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr für 6 Sitzungen, bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 50 € je Sitzung. Erstattungsfähig sind Behandlungen durch Ärzte sowie Heilpraktiker (mit Ausbildung zum Physiotherapeuten), die aufgrund ihrer osteopathischen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt sind. Für den Teilbereich der Physiotherapie darf die Behandlung auch durch Physiotherapeuten mit osteopathischer Ausbildung erfolgen, wenn eine ärztliche Verordnung für Osteopathie vorliegt. Die Erstattung ist schriftlich unter Beifügung der Originalrechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung zu beantragen. Hat der Versicherte gegenüber einer anderen Stelle einen Erstattungsanspruch, so ist diese Leistung auf den Erstattungsbetrag Ihrer BKK SBH anzurechnen.
Reichen Sie uns für eine Kostenerstattung bitte die Rechnung bis zum 30.Juni des Folgejahres ein.