Zweitmeinung

Versicherte der BKK SBH können grundsätzlich Ihren Arzt frei wählen und daher auch einfach den Rat eines zweiten Mediziners zu einer geplanten Behandlung oder Operation einholen.
Diese Leistung wird direkt mit uns abgerechnet. Benötigen Sie Hilfe oder sind sich nicht sicher wie Sie mit der Zweitmeinung umgehen sollen?

https://www.116117.de/de/zweitmeinung.php Der Patientenservice berät Sie hierzu gerne kostenfrei.