Die BKK SBH erstattet für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie) bis zu 50 € pro Kalenderjahr.
- das Arzneimittel ist durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet
- die Einnahme ist medizinisch notwendig, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen oder Krankheitsbeschwerden zu lindern
- das Arzneimittel wurde in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zuverlässigen Versandhandel bezogen
- zur Erstattung sind spezifizierte Rechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen