Ihre Gesundheitskarte ist nur in Deutschland gültig.
Mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie in ganz Deutschland ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC). Mit ihr sind Sie auch in allen EU-Staaten sowie vielen weiteren Ländern Europas und sogar einigen außereuropäischen Staatsgebieten gut abgesichert.
Für Ihren Auslandsaufenthalt in den EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie jedoch die Europäische Gesundheitskarte nutzen, die sich auf deren Rückseite befindet. Darüber hinaus erhalten Sie für Kroatien, Mazedonien, die Türkei, Tunesien, Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina auf Antrag besondere Anspruchsbescheinigungen. Die gesetzliche Versicherung umfasst hierbei den jeweiligen gesetzlichen Standard des Gastgeberlandes.
Bitte kontaktieren Sie uns zur Beantragung einer Anspruchsbescheinigung unter: Info@bkk-sbh.de oder 07425 940 03-0