Mit Ihrer Gesundheitskarte können Sie unter den zugelassenen Haus- und Fachärzten sowie Zahnärzten frei wählen, einschließlich der psychotherapeutischen Behandlung. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten der Belastungserprobung und Arbeitstherapie (sofern nicht andere Träger zuständig sind), der ärztlichen Beratung zum Thema Empfängnisregelung (einschließlich empfängnisverhütende Mittel bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres) sowie Leistungen zur Herstellung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit. Bei der künstlichen Befruchtung, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist, übernehmen wir die Hälfte der Kosten.
Die BKK SBH übernimmt zusätzlich zu den gesetzlichen 50 %, nochmals 25 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.
So übernehmen wir nochmals die Hälfte des bisherigen Eigenanteils unserer Versicherten.
Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei der BKK SBH versichert sind.