Die BKK SBH übernimmt die vollen Kosten der verordnungspflichtigen Arznei- und Verbandmittel, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Grundlage hierfür ist der tatsächliche Abgabepreis eines Medikaments, sofern dieser innerhalb der gesetzlichen Festbetragshöhe liegt. Übersteigt er diesen Festbetrag, fallen zusätzliche Kosten für Sie an. In solch einem Ausnahmefall wird Ihr Arzt Sie frühzeitig darauf hinweisen bzw. Ihr Apotheker Sie beraten.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Für diese sowie für die Standardbehandlung besonders schwerwiegender Erkrankungen übernimmt die BKK SBH zudem die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung zu Arzneimitteln 10 %, mindestens 5 €, maximal 10 €.
Ausnahme: Da die Zuzahlung nie über dem Abgabepreis liegt, reduziert sie sich bei Preisen unter 5 € entsprechend. Eine Reihe von Arzneimitteln ist von der Zuzahlung befreit.