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Das kleine e
eRezept, eAU, ePA

Ein kleines „e“ macht den Unterschied. Mehr und mehr digitale Angebote halten Einzug in das Gesundheitswesen und verändern es entscheidend. Im Jahr 2021 sind dies vor allem drei Angebote:

die elektronische Patientenakte (ePA),
das elektronische Rezept (eRezept)
und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

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Was können die neuen Angebote?
Ab wann sind Sie nutzbar? Ein Ãœberblick.

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e-Rezept

Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Zugang dazu über einen Rezeptcode kann digital oder per Ausdruck erfolgen.

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eAU

Spätestens ab dem 01.01.2022 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital vom Vertragsarzt an uns gesandt.

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ePA

Mit der ePA haben Sie an jedem Ort und zu jeder Zeit wichtige Informationen rund um Ihre persönliche Gesundheit schnell und sicher zur Hand.

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