Die Kündigungsfrist als Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse beträgt 2 Monate zum Monatsende. Haben Sie einen Wechsel im Versicherungspflichtverhältnis (z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel), können Sie innerhalb der ersten 14 Tage sofort die BKK SBH wählen und werden bereits zum Beschäftigungsbeginn Mitglied.
(z.B. Arbeitsagentur Tuttlingen)
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