Sozialversicherungsnummer
für Berufsstarter
Azubis bekommen ein Rentenkonto bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Jeder Berufsstarter erhält von seinem Rentenversicherungsträger eine Sozialversicherungsnummer. Diese muss zu Beginn der Ausbildung beantragt werden.
BKK-Service für Berufsstarter
Wir beantragen gerne für dich die Sozialversicherungsnummer. Komme einfach sofort nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zur BKK SBH.
Wichtig für deine spätere Rente: Die Schulzeitbescheinigung
Schulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden in der Rentenversicherung berücksichtigt. Für den Besuch von Schulen, Berufsfachschulen sowie die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können insgesamt bis zu drei Jahre angerechnet werden.
Das Schulsekretariat bestätigt dir die Schulzeit. Die Schulbescheinigung leiten wir gerne für dich an den Rentenversicherungsträger weiter.
Deine Ansprechpartnerin
Jenny Krebs
Telefon: 07425 94003-83
E-Mail: JKrebs@bkk-sbh.de
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