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Angaben zu
meinen Kindern

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Senden Sie uns hier Ihre Angaben zu Ihren Kindern

Bitte tragen Sie Ihre leiblichen bzw. Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder ein. Die Angaben sind nur dann erforderlich, wenn
  • Ihre Kinder bereits über 25 Jahre sind und wir noch keine Nachweise für mindestens eins Ihrer Kinder vorliegen haben oder
  • wir noch nicht für alle Ihre Kinder unter 25 Jahre Nachweise vorliegen haben.

Kind 1

Kind 2

Kind 3

Kind 4

Kind 5

(1) Stiefkinder werden berücksichtigt, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:
  • Sie sind mit dem Elternteil des Kindes verheiratet/verpartnert nach dem LPartG
  • Sie haben Ihr Stiefkind in den gemeinsamen Haushalt aufgenommen
  • Beides erfolgte vor der Vollendung des 18. Lebensjahres, bei erwerbslosen Stiefkindern bis zum 23. Lebensjahr, bei Stiefkindern in Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr
(2) Adoptivkinder werden berücksichtigt, wenn die Adoption vor Vollendung des 18. Lebensjahres, bei erwerbslosen Adoptivkindern bis zum 23. Lebensjahr, bei Adoptivkindern in Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr wirksam erfolgte.

Datenschutzhinweis: Wir benötigen für die Bearbeitung des Formulars einige persönliche Angaben. Diese Felder sind als Pflichtfelder eingerichtet ( * ). Wir behandeln alle von Ihnen eingetragenen Informationen vertraulich und ausschließlich für die Beantwortung Ihrer Anfrage. Eine Weitergabe von Daten und Informationen an Dritte ist ausgeschlossen. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Rechten finden Sie unter www.bkk-sbh.de/datenschutz/

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