Alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Mitgliedschaft nach dem Ende der Versicherung freiwillig fortsetzen. Voraussetzung ist, dass unmittelbar vorher eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft von mindestens 12 Monaten Dauer bestanden hat. Alternative: In den letzten 5 Jahren vor Ende der Mitgliedschaft kann eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten nachgewiesen werden.
Wichtig: Die freiwillige Mitgliedschaft muss immer an die bisherige Versicherung anschließen.