Extraleistungen zum
günstigen Beitragssatz
Bonusprogramm bis zu 200€
Bonusprogramm Ihre BKK SBH unterstützt gesundheitsbewusstes Verhalten über den BKK SBH Fit & Gesund Bonus mit bis zu 200 Euro pro Jahr.
Wie erhalte ich meinen Bonus?
Sie erhalten von uns ein Bonusheft. Dort können Sie Ihre Punkte entweder abstempeln lassen, oder Sie legen uns einen entsprechenden Nachweis (z. B. Kopie des Impfausweises) vor. Der Bonus muss bis spätestens 30. Juni für das zurückliegende Jahr beantragt werden.
Fordern Sie einfach ein Bonusheft bei uns an unter info@bkk-sbh.de oder Tel. (07425) 9 40 03-0.
Gesundheitskurse bis zu 250€
Die BKK SBH beteiligt sich an qualitätsgesicherten Präventionskursen verschiedenster Anbieter rund um Ihre Gesundheit: Wir erstatten bis zu 85 % der Kurskosten für zwei zertifizierte Kurse pro Kalenderjahr, insgesamt bis zu 250 Euro pro Jahr.
Dies bezieht sich auf die Themenfelder Bewegung, Stressreduktion/Entspannung, Ernährung und Genuss- und Suchtmittelkonsum. Die Kursthemen reichen hierbei von Aquajogging, Nordic Walking oder Pilates über Autogenes Training, Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik bis hin zu Tai-Chi-, Ernährungs- und Nichtraucherkursen. Der Zuschuss kann bis 30. Juni für das zurückliegende Kalenderjahr beantragt werden. Klären Sie bitte zuvor mit uns ab, ob es sich um ein förderfähiges Angebot handelt.
Gerätegestütztes Muskelaufbautraining bis zu 120€/Jahr
Die BKK SBH unterstützt Sie bei Ihren sportlichen Aktivitäten für Ihre Gesundheit.
So bezuschussen wir das gerätegestützte Muskelaufbautraining mit 60 Euro pro Halbjahr bzw. 120 Euro pro Jahr. Der Zuschuss kann bis 30. Juni für das zurückliegende Kalenderjahr beantragt werden. Lassen Sie sich dazu Ihr regelmäßiges Training einfach von Ihrem Studio bestätigen. Eine Bescheinigung für Ihr Fitnessstudio erhalten Sie von Ihrer BKK SBH. Der Zuschuss wird auf den Höchstzuschuss für Gesundheitskurse von 250 Euro pro Kalenderjahr angerechnet.
Professionelle Zahnreinigung bis zu 50€
Eine Professionelle Zahnreinigung entfernt hartnäckige Beläge und Speisereste und trägt damit zur Erhaltung Ihrer Zähne bei.
Im Rahmen unserer Bonusregelung erhalten Sie daher einen Zuschuss von 85 % der Kosten bis zu einem Betrag von 50 € für eine Maßnahme je Kalenderjahr. Reichen Sie uns für eine Kostenerstattung bitte die Originalrechnung bis zum 30. Juni des Folgejahres ein.
Osteopathische Behandlung bis zu 240€
Die BKK SBH erstattet die Kosten für privat in Rechnung gestellte Kosten für Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr für 6 Sitzungen, bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 Euro je Sitzung.
Erstattungsfähig sind Behandlungen durch Ärzte sowie Heilpraktiker (mit Ausbildung zum Physiotherapeuten), die aufgrund ihrer osteopathischen Ausbildung zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt sind. Für den Teilbereich der Physiotherapie darf die Behandlung auch durch Physiotherapeuten mit osteopathischer Ausbildung erfolgen, wenn eine ärztliche Verordnung für Osteopathie vorliegt.
Die Erstattung ist schriftlich unter Beifügung der Originalrechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung zu beantragen. Hat der Versicherte gegenüber einer anderen Stelle einen Erstattungsanspruch, so ist diese Leistung auf den Erstattungsbetrag der BKK SBH anzurechnen.
100% Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen
Schutzimpfungen bei Auslandsreisen
Bei Auslandsreisen übernimmt Ihre BKK SBH 100 % der Kosten für Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für das jeweilige Reiseziel empfohlen werden. Voraussetzung ist, dass die Auslandsreise nicht beruflich bedingt ist.
BKK Aktivwoche bis zu 160€
Warum nicht einmal die schönsten Wochen des Jahres für die Gesundheit nutzen? Die BKK AktivWoche ist ein in Deutschland einzigartiges Angebot, das in einem einwöchigen Gesundheitsurlaub qualifizierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung mit Spaß und Lebensfreude verbindet. Die BKK SBH übernimmt dabei 160 Euro Zuschuss für Erwachsene und 110 Euro für Kinder. Fordern Sie jetzt den Katalog bei uns an.
Besondere Leistungen für Schwangere und junge Eltern
Das Gesundheitskonto „Junge Familie“ wurde speziell für Ihre Bedürfnisse während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes entwickelt. Dabei erstatten wir Ihnen pro Schwangerschaft in Summe bis zu 120 € für Leistungen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen:
Eine Nackenfaltenmessung (volle Kostenübernahme bis 75 €)
Einen Toxoplasmosetest
(volle Kostenübernahme bis 20 €)
Eine zusätzliche Frühultraschalluntersuchung
(volle Kostenübernahme bis 30 €)
Von einem zugelassenen Arzt auf einem Privatrezept verordnete Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure oder Magnesium, sowie Eisenpräparate zur Unterstützung der gesunden Entwicklung des Kindes während der Schwangerschaft
(volle Kostenübernahme bis 50 €)
Die Teilnahme des Ehegatten bzw. Lebenspartners an einem Geburtsvorbereitungskurs, wenn beide bei der BKK SBH versichert sind
(volle Kostenübernahme bis 25 €)
Eine Akupunkturbehandlung zur Geburtsvorbereitung
(volle Kostenübernahme bis 15 €)
Gesundheitskurse für Mutter und Baby im ersten Lebensjahr zur Förderung des gesundheitsbewussten Verhaltens und der Früherkennung
(volle Kostenübernahme bis 50 €)
Wird das Kind nach der Geburt bei der BKK SBH versichert, erhöht sich der Maximalbetrag des Gesundheitskontos „Junge Familie“ auf 160 €.
Weitere Vorteile und Informationen finden Sie hier
Nur ein KLICK bis zur Mitgliedschaft
- Mitgliedserklärung ausfüllen
- Den Rest übernimmt die BKK SBH.
Alternativ Mitgliederantrag als PDF download
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