Fit & Gesund
Bonus
Pro erfüllte Maßnahme (Datum, Stempel und Unterschrift) erhalten Sie einen Bonus in Höhe von 20 Euro.
Das Bonusheft gilt immer nur für Maßnahmen im entsprechenden Kalenderjahr. Außerdem kann jeder Versicherte den Bonus nur einmalig pro Kalenderjahr einreichen/ beantragen.
Für die folgenden zehn Kriterien können Sie jeweils 20 Euro Bonus erhalten:
Gesundheitsuntersuchung (ehemals „Check-up“)
Der Versicherte hat an einer gesetzlichen ärztlichen Gesundheitsuntersuchung teilgenommen. Auch selbst bezahlte Gesundheitsuntersuchungen können hier berücksichtigt werden. Lassen Sie sich Ihre Gesundheitsuntersuchung mit Stempel, Datum und Unterschrift von Ihrer Arztpraxis nachweisen.
Krebsfrüherkennung
Sie haben an einer gesetzlich vorgesehenen Krebsvorsorgeuntersuchung teilgenommen oder Sie haben eine selbst bezahlte Krebsvorsorge durchführen lassen? Dann lassen Sie sich dies hier von Ihrem Arzt nachweisen.
Kinderuntersuchungen (U1 bis U9, J1)
Die Untersuchungen beginnen unmittelbar nach der Geburt und reichen bis zum 6. Lebensjahr (J1 im 13.–14. Lebensjahr). Kinderuntersuchungsheft/ Impfpass mitnehmen. Hier erhalten Sie einen Stempel, wenn bei dem versicherten Kind die jeweiligen Untersuchungen im entsprechenden Kalenderjahr vom Kinderarzt durchgeführt wurden.
Zahngesundheitsuntersuchung
Der Versicherte hat zur Gesunderhaltung der Zähne die zahnärztliche/n Vorsorgeuntersuchung/en in Anspruch genommen. Erwachsene können über Ihre Versichertenkarte einmal pro Kalenderjahr die Zahnvorsorge in Anspruch nehmen. Bei Kindern vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist pro Halbjahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nachzuweisen. Bei den ganz Kleinen sind drei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen: die erste grundsätzlich im 3. Lebensjahr, die zweite und dritte bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Abstand mindestens zwölf Monate).
Impfen nützt – impfen schützt
Die empfohlenen Impfungen, die von der BKK bezahlt werden, wurden vollständig durchgeführt; Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie liegt vor. Sie können uns hier als Nachweis eine Kopie Ihres Impfpasses zusenden. Darin können wir überprüfen, ob Ihr Impfstatus aktuell ist. Eine Impfung gegen Tetanus und Diphterie innerhalb der letzten zehn Jahre muss nachgewiesen sein.
Fitness-Center
Der Versicherte ist Mitglied in einem Sportverein. Lassen Sie sich ihre aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein einfach von Ihrem Verein stempeln.
Sportabzeichen / Ausdauersportveranstaltung
Der Versicherte erwirbt das deutsche Sportabzeichen oder ein Leistungsabzeichen des deutschen Schwimmverbands oder des Bundes der deutschen Radfahrer oder nimmt an einer Veranstaltung in Ausdauersportarten teil. Sie können sich hier also das im entsprechenden Kalenderjahr erworbene Sportabzeichen stempeln lassen. Außerdem gelten hier Stempel von Ihrer Teilnahme an verschiedenen Ausdauersportveranstaltungen wie z.B. Stadtläufe, Firmenläufe, Marathon, Radrennen, etc.
Sportmedizinische Untersuchung
Der Versicherte hat im Kalenderjahr eine sportmedizinische bzw. ernährungsmedizinische Untersuchung durchführen lassen. Eine sportmedizinische Untersuchung wird von einem Sportmediziner durchgeführt. Es werden hier gesundheitliche Risiken abgeklärt, die gegen eine sportliche Belastung sprechen. Zu den Inhalten zählen u.a. eine Anamnese, körperliche Untersuchung, orthopädische Untersuchung, EKG, Laboruntersuchung sowie eine Beratung. Nicht gemeint sind hier Messungen zur Fitness/ Körperzusammensetzung im Fitnessstudio.
Präventionsmaßnahme
Der Versicherte hat an einer Präventionsmaßnahme, die von der BKK SBH oder dem Arbeitgeber gefördert wird, teilgenommen. Gemeint sind hier Präventionskurse die die BKK SBH entweder selbst anbietet (BKK SBH Gesundheitsprogramm) oder die von der BKK SBH bezuschusst wurden (zertifizierte Kurse). Außerdem gelten Maßnahmen die vom Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten werden (z.B. Jobrad, Betriebssport, Teilnahme an Gesundheitstagen, etc.).
Sie erhalten von uns ein Bonusheft. Dort können Sie Ihre Punkte entweder abstempeln lassen, oder Sie legen uns einen entsprechenden Nachweis (z. B. Kopie des Impfausweises) vor.
Der Bonus muss bis spätestens 30. Juni für das zurückliegende Jahr beantragt werden.
Kursprogramm
Herbst 2024
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