Hebammenrufbereitschaft

Während Ihrer Schwangerschaft haben Sie zu Ihrer Hebamme eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut. Daher sollte Ihr Geburtshelfer in den letzten Wochen vor und während der Geburt rund
um die Uhr erreichbar sein. Sie vereinbaren mit Ihrer Hebamme eine Rufbereitschaft, damit diese in den letzten Wochen Ihrer Schwangerschaft für Sie erreichbar ist. Hierfür berechnet Ihnen die Hebamme
eine Pauschale, die Sie selbst bezahlen. Die Rufbereitschaft muss die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe beinhalten.

Die BKK SBH übernimmt die Kosten der Hebammenrufbereitschaft von einer zugelassenen Vertragshebamme je Schwangerschaft bis zu einem Betrag in Höhe von 250 Euro.
Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme oder des Entbindungspflegers. Kosten für die Rufbereitschaft einer weiteren Hebamme
oder Entbindungspflegers werden nicht erstattet. Zur Erstattung reichen Sie uns die Rechnung ein.