Hautkrebsvorsorge

Der gesetzliche Leistungskatalog sieht alle zwei Jahre ein Hautscreening für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr vor. Ihre BKK SBH übernimmt darüber hinaus die Kosten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs vor dem 35. Lebensjahr. Dies gilt bei einer Untersuchung durch einen niedergelassenen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Baden-Württemberg.