Neben der Rentenversicherung übernimmt auch die BKK SBH ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verhütung von Krankheiten oder zur Wiederherstellung der Gesundheit für Kinder und Erwachsene.
Stationäre und ambulante Kuren
Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Bei diesen Leistungen (früher auch offene Badekuren genannt) werden bestimmte Angebote (z. B. Heilquellen und Klima) am anerkannten Kurort genutzt. Für Unterbringung und Verpflegung sorgen die Versicherten selbst.
Wir tragen die Kosten für
- die kurärztliche Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel
- kurortspezifische Heilmittel, wie z.B. Bäder und Massagen
- spezifische Heilmittel, wie z.B. Krankengymnastik
Auch hier gelten für Versicherte über 18 Jahre die gesetzlichen Zuzahlungen. Zu den übrigen Kosten der Vorsorge, wie Unterbringung und Verpflegung, können wir einen Zuschuss bis zu 13,00 €, bei chronisch kranken Kleinkindern (1. bis 6. Geburtstag) ggf. bis zu 21,00 € je Tag zahlen.
Sofern entsprechende Einrichtungen in der Nähe sind, können auch Rehabilitationsleistungen ambulant durchgeführt werden. Der Vorteil: Tagsüber werden die Rehabilitations-Angebote genutzt, abends und nachts verbleibt der Versicherte in der gewohnten Umgebung. Als Zuzahlung fallen hier 10 € je Behandlungstag an.
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen
Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen finden in speziellen Einrichtungen statt. Dort werden die Versicherten nicht nur behandelt und versorgt, sondern sie wohnen auch dort. Die Kosten werden von der BKK grundsätzlich voll übernommen. Der Versicherte muss den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10,00 € für jeden Tag der Maßnahme zahlen. Anspruch besteht auch auf eine Anschlussheilbehandlung. Sie folgt grundsätzlich auf eine stationäre Krankenhausbehandlung. Hier beträgt die Zuzahlung für Versicherte über 18 Jahre 10,00 € pro Tag, zusammen mit einer Krankenhausbehandlung jedoch nur für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr.
Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter
Für Mütter und Väter (Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren) gibt es spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Die BKK SBH trägt die gesamten Kosten einer solchen Maßnahme.
Für Versicherte über 18 Jahre fällt lediglich die Zuzahlung in Höhe von 10 € je Kalendertag an. Bei Vorsorge und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter steht die Behandlung des Elternteils im Vordergrund. Die Kinder werden in aller Regel mit aufgenommen, um eine Trennung von Mutter oder Vater zu vermeiden. Natürlich können die Kinder bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit auch behandelt werden. Nicht jedes Mutter-Kind-Kurheim ist dazu in der Lage.
Sprechen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung. Sollen Ihre Kinder behandelt werden und Sie wollen lediglich als Begleitperson mit aufgenommen werden, sollten Sie eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme für Ihr Kind beantragen. Eine Mitaufnahme eines Elternteils ist in aller Regel bis zu einem gewissen Alter des Kindes möglich. Auch kleine Kinder haben in bestimmten Fällen bereits Anspruch auf Rehabilitationsleistungen über den Rentenversicherungsträger. Die Rentenversicherungsträger bieten für bestimmte Krankheitsbilder Sonderprogramme an (z.B. Adipositas-Übergewicht).