Gesundheitschecks

Zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr übernimmt Ihre BKK SBH einmalig den Gesundheitscheck, ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre. Dazu gehören:

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Anamnese- und Beratungsgespräch
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körperliche Untersuchung u. a. mit Blutdruckmessung, Abhören von Herz und Lunge
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Ermittlung von Körpergewicht und Body-Mass-Index (BMI)
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Urinuntersuchung auf Blut-, Protein- und Glukoseausscheidung (dies gibt u. a. Hinweise auf Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus)
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Blutuntersuchung mit Bestimmung des Gesamtcholesterin- und Glukosespiegels
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die Untersuchung auf Risikoprofile für Herzinfarkt, Schlaganfall oder periphere Arterielle Verschlusskrankheit (Schaufensterkrankheit)
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Bestimmung der Cholesterinwerte
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die Überprüfung des Impfstatus
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motivierende Gespräche zur Reduktion möglichen Risikoverhaltens
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einmaliger Anspruch auf ein Screening auf eine Hepatitis-B und Hepatitis-C-Virusinfektion.

Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaorten-Aneurysmen ab 65 Jahren

Männliche Versicherte ab Vollendung des 65. Lebensjahres haben einmalig Anspruch auf ein Screening zur Früherkennung auf Bauchaortenaneurysmen.

Das Screening auf Bauchaortenaneurysmen erfolgt mittels abdomineller Ultraschalluntersuchung. Das Screening gilt als auffällig, wenn ein Bauchaortendurchmesser von 2,5 cm oder größer gemessen wurde.

Durch die Hauptschlagader gelangt das sauerstoffreiche Blut aus dem Herzen in den Körper. Den Teil der Hauptschlagader, der in der Bauchhöhle verläuft, nennt man Bauchschlagader (Bauchaorta). Sie hat normalerweise einen Durchmesser von etwa 2 cm. Wenn sich die Bauchschlagader an einer Stelle ausdehnt und eine Ausbuchtung mit einem Durchmesser von mehr als 3 cm bildet, spricht man von einem Aneurysma der Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma). Wer solch ein Aneurysma hat, merkt dies normalerweise nicht. Der Grund: Es verursacht in der Regel keine Beschwerden. Die meisten Aneurysmen bleiben harmlos. Wenn sich ein Aneurysma jedoch weiter ausdehnt, besteht die Gefahr, dass die Bauchschlagader unerwartet reißt. Dies ist ein Notfall und lebensbedrohlich.

Das Screening kann bei ihrem Hausarzt, Urologen, Internisten mit und ohne Schwerpunkt, Chirurgen und Radiologen durchgeführt werden. Ihr Arzt benötigt für diese Untersuchung eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung.