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Am 17.12.2024 hat der Verwaltungsrat der BKK SBH den Haushalt und Anpassung der Satzung beraten.
Anbei die wichtigsten Ergebnisse der Sitzung.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im November dieses Jahres den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen für das Jahr 2025 deutlich auf 2,5 % angehoben. Diese außergewöhnliche Erhöhung resultiert aus den kostenintensiven Gesetzen der letzten Jahre, sowie den gesunkenen Beitragseinnahmen aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland.

In den Jahren 2021, 2022, 2023 wurden zur Kostendämpfung die Finanzreserven und Rücklagen des Gesundheitsfonds und die Rücklagen vermögender gesetzlicher Krankenkassen weitestgehend für die Finanzierung herangezogen. Auch die BKK SBH musste von ihrem Vermögen einen Betrag von 7,6 Millionen Euro abführen. Auf finanzielle Reserven können die gesetzlichen Kassen deshalb nicht mehr zurückgreifen, um die unerwarteten Mehrkosten zu stemmen.

Den konstant steigenden Ausgaben können auch wir uns nicht entgegenstellen. Da wir schon immer Wert auf eine solide und verlässliche Finanzplanung gelegt haben, hat der Verwaltungsrat der BKK SBH in seiner Sitzung am 17.12.2024 beschlossen, den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2025 auf 2,44 % anzupassen.

Trotz dieser Anpassung ist die BKK SBH nach wie vor preislich sehr attraktiv und weiterhin eine Krankenkasse, die einen sehr günstigen Zusatzbeitrag anbietet, der unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen liegt.

Gleichzeitig wird die BKK SBH an ihrem sehr umfangreichen Angebot attraktiver Zusatzleistungen festhalten. Sie profitieren weiterhin von Extras, die so nur die BKK SBH anbietet.

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