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Versicherung für
Studenten

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Studienbeginn

Die Versicherungsbescheinigung für Studenten erhalten Sie von Ihrer BKK SBH.

Versicherungsbescheinigung für Studenten (Elektronisches Meldeverfahren)

Zur Immatrikulation an Ihrer Hochschule benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung. Diese gilt dann für das gesamte Studium, solange sich bei Ihnen oder Ihrem Versicherungsschutz nichts ändert. Dies ist z.B. der Fall bei

  • Wechsel der Krankenkasse durch Sie selbst oder durch das Mitglied, über das Ihre Familienversicherung besteht,
  • Wechsel der Hochschule,
  • Ende des Studiums bzw. Exmatrikulation.

Teilen Sie uns einfach mit, an welcher Hochschule Sie sich einschreiben. Wir übermitteln dann die Versicherungsbestätigung an Ihre Hochschule.

Versicherungsschutz

Ob Sie während Ihres Studiums als eigenständiges Mitglied oder in der kostenlosen Familienversicherung versichert sind, erfahren Sie hier.

Krankenversicherung der Studenten

Während Ihrem Studium sind Sie bei der BKK SBH rundherum gut abgesichert.

Sind Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben? Dann sind Sie grundsätzlich selbst Mitglied in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung (KVdS).

Sofern Ihre Eltern bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, besteht bis zum 25. Lebensjahr die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung. Die Familienversicherung verlängert sich ggf. um die Zeit eines gesetzlichen Wehr-/Zivildienstes oder Freiwilligendienstes. Die KVdS wird solange von der Familienversicherung verdrängt.

Besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung und auch keine andere vorrangige Krankenversicherung, sind Sie als eingeschriebene/-r Student/-in selbst gesetzlich kranken- und pflegeversichert.

Die BKK SBH bietet für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung einen günstigen Beitrag. Wenn Sie BAföG beziehen, erhalten Sie vom BAföG-Amt Ihre Beiträge als monatlichen Zuschuss.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung bzw. der Rückmeldung. Die Versicherungspflicht besteht längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem die Exmatrikulation erfolgt oder das 30. Lebensjahr vollendet wird. Im Anschluss ist in der Regel eine freiwillige Krankenversicherung möglich.

Beiträge ab 1. Oktober 2024

Beiträge zurmonatlich
Krankenversicherung98,41 €
Pflegeversicherung29,07 €
Pflegeversicherung Beitragszuschlag
(für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr)
5,13 €
Pflegeversicherung Beitragsabschlag
(für das 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
-2,14 €

Studentenjobs

Auch während einer Beschäftigung sind Sie während des Studiums bei Ihrer BKK SBH rundherum gut abgesichert. Ob Sie in dieser Zeit als eigenständiges Mitglied oder in der kostenlosen Familienversicherung versichert sind, erfahren Sie hier.

Allgemeines zur Kranken- und Pflegeversicherung von Studenten

Sind Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben? Dann sind Sie grundsätzlich selbst Mitglied in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung (KVdS). Sofern Ihre Eltern bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, besteht bis zum 25. Lebensjahr die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung. Die KVdS wird solange von der Familienversicherung verdrängt.

Beschäftigung während dem Studium

Während Ihres Studiums sind Sie in Ihrer Beschäftigung grundsätzlich versicherungsfrei zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung. Voraussetzung: Sie sind während der Dauer Ihres Studiums als ordentlich Studierende/-r einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt (sog. Werkstudentenprivileg). Allerdings kommt Versicherungsfreiheit nur in Betracht, wenn Sie die Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beansprucht. In der Rentenversicherung sind Sie versicherungsfrei, wenn Sie ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren. Diese Regelungen betreffen ausschließlich die Beurteilung der Beschäftigung. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber aus dem Entgelt zu diesen Versicherungszweigen keine individuellen Beiträge berechnen und abführen muss.

Auswirkungen von Einkommen auf den Versicherungsschutz

Das aus der Beschäftigung erzielte Einkommen hat jedoch Auswirkungen auf die Familienversicherung. Denn hier gelten sowohl Alters- als auch Einkommensgrenzen. Im Jahr 2024 beträgt die Grenze für das Gesamteinkommen monatlich 505,00 €. Handelt es sich bei Ihrer Beschäftigung um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, gilt statt dessen die aktuelle Minijob-Grenze – diese beträgt aktuell 538,00 €. Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze, endet die Familienversicherung und Sie sind in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten versichert.

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