Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Der „gelbe Schein“ ist passe: Das Formular wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bundesweit abgelöst. Ärztinnen und Ärzte übermitteln die AU-Daten digital an Ihre BKK SBH. Die Arbeitgeber rufen sie dort elektronisch ab:
Die eAU ist eine der digitalen Anwendungen, die der Gesetzgeber beschlossen hat. Das Ziel: Die AU-Daten werden digital erfasst und übermittelt. Versicherte, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, müssen diese nicht mehr selbst an die Krankenkasse und den Arbeitgeber übermitteln. So läuft das Verfahren ab:
1. Schritt: elektronischer Versand an die Krankenkassen
Die Praxen leiten Ihrer BKK SBH die für sie bestimmten AU-Daten weiter. Dies erfolgt mit Hilfe eines Dienstes für Kommunikation in der Medizin (KIM) – einem E-Mail-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Patientinnen und Patienten erhalten weiterhin einen Papierausdruck für sich als Information darüber, wie lange sie krankgeschrieben sind. Dieser muss nur auf Wunsch des Patienten unterschrieben werden.
Hier erfahren Sie mehr über den E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur KIM
2. Schritt: elektronische Ãœbertragung an die Arbeitgeber
Seit dem 1. Januar 2023 können auch die Arbeitgeber die AU-Daten nur noch digital erhalten. Diese stellt Ihre BKK SBH – nicht die Praxen – elektronisch bereit. Arbeitgeber rufen sie bei der BKK SBH ab. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber über ihre Krankschreibung informiert haben. Dazu sind sie weiterhin verpflichtet.
Diese Personen benötigen weiterhin einen Ausdruck
Ärztinnen und Ärzte müssen die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nur noch in Ausnahmefällen auf Wunsch des Patienten ausdrucken. Dies ist insbesondere für Arbeitslose, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler wichtig, da hier noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich ist. Das Ausstellen des Arbeitgeberausdrucks im Bedarfsfall ist in den Versicherten- und Grundpauschalen enthalten.
Gut zu Wissen
Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, erhalten Sie die Ausdrucke für die Krankenkasse und den Arbeitgeber auf Papier. Sie sehen etwas anders aus als bisher, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber senden.