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„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bringt die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätstransparenz. Das begrüßen wir Betriebskrankenkassen ausdrücklich. Seit langem fordern wir Transparenz über die Versorgung der Versicherten. So können Versicherte neben dem Beitragssatz auch Service- und Versorgungsqualität bewerten. Ziel ist ein Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenkassen statt eines reinen Preiswettbewerbs. Das stärkt die Versicherten, nicht die Verringerung der Anzahl der Krankenkassen“, kommentiert Uwe Amann, Vorstand der BKK SBH, die Debatte um die Anzahl der Krankenkassen.

„Um auswählen zu können, braucht es vielfältige Angebote. Da sind wir Betriebskrankenkassen und vor allem die BKK SBH mit unserer engen Anbindung an Betriebe und Regionen stark. Das Argument, dass viele Kassen hohe Kosten bedeuten, ist falsch. Bei den Verwaltungskosten pro Versicherten schneiden gerade kleinere und mittelgroße Kassen oft besser ab als die großen“.

Quelle. Broschüre der Betriebskrankenkassen aus dem Jahr 2023: „Wir bieten mehr“

Die Betriebskrankenkassen haben die geringsten Verwaltungskosten aller Kassenarten. 2022 waren das netto 155 Euro pro Versicherten und die BKK SBH liegt mit nur 135 Euro im selben Zeitraum erheblich unter dem BKK Wert und unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen mit 174 Euro. Zum Vergleich: Die PKV gab 2020 für jede vollversicherte Person 422 Euro für Verwaltungs- und Abschlussaufwendungen aus. Günstige Verwaltungskosten gehen bei den Betriebskrankenkassen nicht zu Lasten der Versicherten. Der letzte Kundenreport zur Qualität von Krankenkassen zeigt: Beim Service, also der Betreuung und Beratung unserer Versicherten, liegen wir ganz vorne. Wir scheuen den Wettbewerb nicht!

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