Heil- und Hilfsmittel

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Die Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und die Produktinformationen wird von der GWQ ServicePlus AG, Tersteegenstraße 28, 40474 Düsseldorf, bereitgestellt, Ihre IP-Adresse wird im Falle der Nutzung der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche und Produktinformation aus technischen Gründen an die GWQ ServicePlus AG übermittelt, bei dieser jedoch nicht weiter gespeichert, sondern umgehend gelöscht.

 

Die BKK SBH übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen.

Zu den Heilmitteln gehören z. B. Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10 % des Mittels zuzüglich 10 € je Verordnung.

Zu den Hilfsmitteln zählen z. B. Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte. Die Zuzahlung beträgt ebenfalls 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.

Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 €, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln), ist die Zuzahlung auf 10 € im Monat begrenzt.