Auslandsversicherung

Ihre Gesundheitskarte ist nur in Deutschland gültig.

Für Ihren Auslandsaufenthalt in den EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie jedoch die Europäische Gesundheitskarte nutzen, die sich auf deren Rückseite befindet. Darüber hinaus erhalten Sie für Kroatien, Mazedonien, die Türkei, Tunesien, Serbien, Montenegro und Bosnien-Herzegowina auf Antrag besondere Anspruchsbescheinigungen. Die gesetzliche Versicherung umfasst hierbei den jeweiligen gesetzlichen Standard des Gastgeberlandes.