Die Versiegelung der großen Backenzähne (Molaren 6er und 7er-Zähne) wird für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren direkt mit der BKK SBH abgerechnet.
Ãœber diese gesetzliche Leistung hinaus, beteiligt sich die BKK SBH an den Kosten für eine Fissurenversiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne (Prämolaren 4er und 5er – Zähne) im bleibenden Gebiss bei Versicherten bis zur Vollendung des 18.
Der Zuschuss für eine Fissurenversiegelung beträgt 15 Euro je Zahn. Es wird für maximal zwei Fissurenversiegelungen ein Zuschuss gewährt. Bitte reichen Sie und die Rechnung zu Kostenerstattung ein.
Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit unserer elektronischen Gesundheitskarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten. Ihre BKK SBH beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet.
Er beträgt 60 % des für die jeweilige Regelversorgung festgelegten Betrags. Er erhöht sich auf 70 %, wenn Sie in jedem der vergangenen 5 Jahre eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben. Können Sie 10 Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss auf 75 %.
Den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn der von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht zur Regelversorgung gehört, wie z. B. Implantate. Wie hoch ist Ihr persönlicher Festzuschuss? Fragen Sie uns vor Behandlungsbeginn. Reichen Sie uns immer im Vorfeld einer Zahnersatzversorgung den entsprechenden Heil- und Kostenplan des Vertragszahnarztes zur Genehmigung ein, damit die anteiligen Kosten übernommen werden können. Versicherte haben auch die Möglichkeit, Zahnvorsorgeuntersuchungen (Erwachsene: zwei Mal jährlich) in Anspruch zu nehmen. Die Zahnsteinentfernung zahlen wir einmal im Jahr.