Rückbildungskurse

Frühestens sechs bis acht Wochen nach der Geburt können Sie mit der sogenannten Rückbildungsgymnastik beginnen.

Wann genau für Sie der richtige Zeitpunkt für einen solchen Rückbildungskurs ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Hebamme oder mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Die Kosten für einen anerkannten Rückbildungskurs werden von Ihrer BKK SBH übernommen. Erstattet werden in der Regel 10 Einheiten à 60 Minuten.

Voraussetzungen dafür sind: Bei der Kursleitung handelt es sich um eine von den Krankenkassen anerkannte Hebamme oder einen zugelassenen Physiotherapeuten. Sie schließen den Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt ab.