Rehabilitationssport kommt für Menschen mit Behinderungen bzw. von Behinderung bedrohte Menschen in Betracht, um ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Der Rehabilitationssport umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in Gruppen und unter fachkundiger Leitung durchgeführt werden. Das Funktionstraining kann zur Bewegungsverbesserung, zur Stärkung von Ausdauer und Kraft oder auch zur Schmerzlinderung beitragen. Als besonders wirksam hat sich Rehabilitationssport bei schweren Mobilitätsbehinderungen infolge von z.B. Querschnittlähmungen, Amputationen oder schweren Schädel-Hirnverletzungen gezeigt. Das Üben in Gruppen fördert dabei den Erfahrungsaustausch, ermöglicht soziale Kontakte und kann damit auch Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Weitere Informationen zum Rehabilitationssport finden Sie auch auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Sie besitzen als Versicherte der BKK SBH keine Genehmigungspflicht mehr. Bedeutet, Sie müssen das Formular nicht zur Genehmigung bei uns vorlegen, sondern wenden sich direkt an den Leistungserbringer.
So funktioniert der Start ohne Genehmigung:
- Ärztliche Verordnung: Ihr Arzt stellt Ihnen das Formular 56 aus.
- Anbieter finden: Suchen Sie einen zertifizierten Rehasport- oder Funktionstrainingsanbieter (z.B. in Ihrer Nähe, über Ihre Kasse oder den Behindertensportverband).
- Verordnung abgeben: Geben Sie die Verordnung direkt beim Anbieter ab, bevor Sie starten.
- Direkte Abrechnung: Der Anbieter rechnet die Kosten direkt mit Ihrer BKK SBH ab.