Früh erkannt, lassen sich Abweichungen in der körperlichen und seelischen Entwicklung meist schnell und erfolgreich behandeln. Daher sollten Eltern mit Ihren Kindern die sogenannten U-Untersuchungen wahrnehmen – eine unersetzliche, einfache und kostenlose Möglichkeit, in Sachen Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes sicherzugehen. Dabei prüft der Kinderarzt, ob sich das Kind in seinen Körperfunktionen und Fähigkeiten gesund und altersentsprechend entwickelt, z. B. in Sachen Größe, Gewicht, Motorik, Körperbau und -haltung, Hören, Sehen, allgemeine Auffälligkeiten, Zähne/ Kiefer, Aufmerksamkeit, Sprachentwicklung und Sozialverhalten.
Kindervorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen U1 – J1)
Zu den gesetzlichen U-Untersuchungen zählen:
U1
1.–4. Stunde
U1: Erfolgt direkt nach der Geburt und umfasst den Apgar-Test: die Kontrolle von Atmung, Puls (Herzschlag), Grundtonus (Muskelspannung), Aussehen (Farbe der Haut) und Reflexen. Das Ziel: Anpassungsschwierigkeiten nach der Geburt des Kindes frühzeitig erkennen. Zum ersten Mal wird der Säugling auch gewogen und gemessen.
U2
3.–10. Lebenstag, mit Blutuntersuchung
U2: Erfolgt zwischen dem 3. und 10. Lebenstag in der Geburtsklinik oder der kinderärztlichen Praxis. Hier stehen körperliche Untersuchungen an wie die Kontrolle von Haut, Kopf, Knochen, Muskeln und Nerven, Sinnes-, Brust- und Geschlechtsorganen sowie Reflexen. Das Hörscreening für Neugeborene ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil dieser Untersuchung.
U3
4.–5. Lebenswoche
U3: Erfolgt zwischen der 4. und 5. Lebenswoche. Via Ultraschall wird die Hüfte des Säuglings untersucht. Der Kinderarzt oder die Kinderärztin nimmt zudem die altersgerechte und körperliche Entwicklung sowie das Hörvermögen des Kindes in den Blick. Zudem kann eine erste Impfberatung erfolgen.
Ernährung und Gewicht sind in dieser Lebensphase nicht nur ein Thema für Medizinerinnen und Mediziner – Trink-, Verdauungs- und Schlafverhalten beschäftigen Familien in dieser Zeit sehr. Was uns als Familie besonders auf Trab gehalten hat? Das sehr unausgewogene Schlaf-Wach-Verhältnis unserer Tochter. Im Abstand von ein bis zwei Stunden meldete sie sich. Während andere Kinder, beim Stillen einfach wieder einschliefen, blieb sie wach und wir damit auch.
U4
3.–4. Lebensmonat
U4: Steht zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat an. Gewicht, Körper- und Kopfumfang werden gemessen, motorische Entwicklung getestet. Kann das Kind schon den Kopf halten? Organe und das Nervensystem stehen ebenso im Mittelpunkt wie die Ernährung und die Verdauung des Kindes.
Was noch ansteht: eine Impfung mit 6-fach-Kombinationsimpfstoff.
U5
6.–7. Lebensmonat
U5: Findet zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat statt. Hier wird vor allem die motorische Entwicklung des Kindes überprüft: Greift es gezielt nach etwas, stützt es sich auf den Handflächen in Bauchlage ab und kann es sich schon vom Rücken auf den Bauch drehen?
Die Organe und das Nervensystem werden kontrolliert. Hör- und Sehvermögen stehen ebenso im Mittelpunkt: Reagiert das Kind auf laute Geräusche und Blickkontakt? Schon mal etwas vom Amblyopie-Screening gehört? Vom 5. bis 14. Lebensmonat können mit diesem Test, Sehstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern frühzeitig erkannt werden.
U6
10.–12. Lebensmonat
U6: Ein Termin für diese Untersuchung steht zwischen dem 10 und 12. Lebensmonat an. Größe, Gewicht und Kopfumfang werden erneut gemessen und dann stehen die Organe, das Nervensystem und die Motorik im Fokus. Kann das Kind schon allein sitzen oder zieht es sich in den Stand hoch? Momente, die begeistern, wenn sie plötzlich passieren. Worauf bei dieser Vorsorgeuntersuchung noch geachtet wird? Etwa auf die geistige und sprachliche Entwicklung sowie die Darm- und Blasentätigkeit und auch die Häufigkeit von Infektionen können hier Thema sein.
U7 + U7a
21.–24. Lebensmonat
U7: Fast ein Jahr ist seit der letzten Vorsorgeuntersuchung vergangen, denn die U7 steht erst wieder zwischen dem 21. bis 24 Lebensmonat an. Aus dem einstigen Baby ist ein Kleinkind geworden. Was ist geblieben? In der Untersuchungsroutine die Kontrolle von Organen, der Motorik und des Nervensystems. Wie mobil ist das Kind jetzt, kann es Treppen steigen?
Zahnpflege und Fluoridprophylaxe sind weitere wichtige Themen ebenso wie die Sprache und das Sprachverständnis des Kindes. Spricht es schon kurze Sätze? Was in dieser Zeit noch im Fokus stehen kann, ist das Schlafverhalten des Kindes.
U7a: Die U7a und findet zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat statt. Das Kind ist also schon bis zu drei Jahre alt und geht meistens schon in die Kita. Die U7a wurde nachträglich eingeführt, denn der Zeitraum zwischen der U7 und der U8 betrug knapp zwei Jahre – eine zu große Zeitspanne, um wichtige Entwicklungsphasen unbeobachtet zu lassen.
Die Kontrolluntersuchung von Organen, der Motorik und des Nervensystems sind weiterhin fester Bestandteil des Ablaufs. Mögliche Zahn-, Mund- und Kieferanomalien rücken ins Zentrum der Betrachtung. Ebenso können Fragen zum sozialen und emotionalen Verhalten Teil des Vorsorgegesprächs sein. Und der Impfstatus? Bei diesem Check-up können Impfungen nachgeholt oder komplettiert werden.
Die Sprache und das Sprachverständnis werden noch einmal mehr untersucht: Kennt das Kind den eigenen Vor- und Nachnamen, spricht es von sich selbst in der Ich-Form und stellt es Warum- oder Wo-Fragen?
U8
Ende 4. Lebensjahr
U8: Zwischen dem 46. und 48. Lebensmonat steht die U8 an. Neben den bekannten Untersuchungen von Organen, der Motorik und des Nervensystems stehen für das Kind mit fast vier Jahren jetzt auch kleine praktische Tests an, die die vier Sinne betreffen: Sprechen, Sehen, Hören und motorische Geschicklichkeit. Konzentrationsaufgaben und ein Bild malen sind Teil dieser U-Untersuchung.
U9
Anfang 6. Lebensjahr, mit Prüfung der Schulreife
U9: Die U9-Untersuchung erfolgt zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat und das Kind ist nun fünf Jahre alt oder älter. Diese Vorsorgeuntersuchung ist die letzte vor der Einschulung und alles dreht sich um die Schulfähigkeit. Neben der Sprache und dem Sprachverständnis, sind jetzt auch wieder das Bewegungsverhalten und die Motorik wichtig.
Alle Untersuchungen haben ein Ziel: Eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu behandeln.
J1
Lebensjahr, mit Prüfung von Pubertätsentwicklung, Impfstatus, Blutdruck, Schul- und Gesundheitsverhalten, Kropfbildung
Im Alter von 12 bis 14 Jahren hat Ihre Tochter oder Ihr Sohn erneut Anspruch auf eine kostenlose Früherkennungsuntersuchung, die J1. Der erste Gesundheitscheck, den Ihr Kind auch alleine wahrnehmen kann. Nach einer längeren Zeitspanne seit der letzten U-Untersuchung bietet sie eine gute Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand, den Impfstatus und die Entwicklung in der Pubertät zu überprüfen. Und sie ist ein vertrauliches Beratungsangebot für Jugendliche.
Wann und wo zur J1?
Meistens gehen die Jugendlichen mit 13 Jahren zur J1. Aber auch ein Jahr davor und ein Jahr danach ist dieses Untersuchungsangebot für gesetzlich Versicherte kostenfrei! Sobald Ihr Kind zwölf Jahre alt ist, können Sie oder Ihr Kind in einer kinder- und jugendärztlichen bzw. hausärztlichen Praxis schon einen J1-Termin vereinbaren.
Neben den U-Untersuchungen übernehmen wir viele weitere Vorsorgeuntersuchungen, wie den Sprach-Chck, die U10, U11, J2 und das Augenscreening 1+ 2.
Erfahren Sie hier mehr. Die BKK SBH leistet im Rahmen unserer Extraleistungen „BKK Family+“ noch sehr viel mehr. Weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik Extraleistungen BKK Family+ oder direkt hier: BKK Family+