Die Versiegelung der großen Backenzähne (Molaren 6er und 7er-Zähne) wird für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren direkt mit der BKK SBH abgerechnet.
Ãœber diese gesetzliche Leistung hinaus, beteiligt sich die BKK SBH an den Kosten für eine Fissurenversiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne (Prämolaren 4er und 5er – Zähne) im bleibenden Gebiss bei Versicherten bis zur Vollendung des 18.
Der Zuschuss für eine Fissurenversiegelung beträgt 15 Euro je Zahn. Es wird für maximal zwei Fissurenversiegelungen ein Zuschuss gewährt. Bitte reichen Sie und die Rechnung zu Kostenerstattung ein.