Unter dem Begriff Behandlungsfehler werden verschiedene Formen ärztlichen Fehlverhaltens zusammengefasst. Behandlungsfehler liegen vor, wenn ein Arzt seine Aufklärungspflicht verletzt, ein gebotener Eingriff unterlassen wird oder ein Eingriff vorgenommen wird, der medizinisch nicht notwendig ist.
Ein Behandlungsfehler liegt z.B. auch vor, wenn der Arzt einen Eingriff nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt hat. Hierbei wird unterschieden zwischen Diagnosefehler, Indikationsfehler, Therapiefehler, Nachsorgefehler, Fehler bei der Verordnung von Arzneimitteln, Fehler beim Einsatz von medizinischen Geräten und Nichtbehandlung.
Vermuten wir oder Sie als Versicherte, dass ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen könnte, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der Klärung dieser Vermutung an. Sobald wir von Ihnen eine Schweigepflichtentbindungserklärung und eine Herausgabegenehmigung erhalten haben, tragen wir die medizinischen Unterlagen zusammen und geben ein unabhängiges medizinisches Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Auftrag.
Haben Sie Fragen? Weitere Informationen und eine ausführliche Beratung erhalten Sie unter Tel. 07425 94003 34.