Ambulante Badekuren im Ausland

Sie können auch in einigen europäischen Ländern zur ambulanten Vorsorgekur, vorausgesetzt, es handelt sich um einen anerkannten Heilbadeort und Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bescheinigt die medizinische Notwendigkeit im Attest.

Die BKK SBH übernimmt:

  • Kurmittel, die durch den Badearzt verordnet werden, in Höhe der deutschen Kassensätze, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10,00 € je Verordnung sowie 10 % der Kosten der Behandlung (mind. 5,00 € und max. 10,00 €)
  • einen Zuschuss von 16,00 € pro Tag zu den übrigen Kosten (z. B. Unterkunft, Reisekosten usw.)

Nach Abschluss der Vorsorgekur erstatten wir Ihnen den Zuschuss zu den übrigen Kosten bei Vorlage der bezahlten Rechnungen.

Zur Erstattung der Kosten akzeptieren wir ausschließlich Rechnungen, welche direkt von der Kureinrichtung vor Ort ausgestellt wurden.

Die Höhe der Kosten wird maximal auf die einer ambulanten Badekur im Inland begrenzt.