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Wichtige Neuerung ab 05. Oktober 2025

Ab dem 5. Oktober 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen, die bei Überweisungen mehr Sicherheit bringen. Hier erfahren Sie, was dies für Sie bedeutet, wenn Sie Überweisungen an die BKK SBH vornehmen.

Was ändert sich?

  • Bei Überweisungen – egal ob Standard-SEPA-Überweisung, Echtzeit-Überweisung (Instant Payment), Dauerauftrag oder terminierte Überweisung – wird künftig geprüft, ob Name des Überweisungsempfängers mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt. Dieses Verfahren nennt man auch „Empfängerüberprüfung“ bzw. „Verification of Payee (VOP)“.
  • Die Prüfung geschieht automatisch, sobald Sie den Überweisungsauftrag erteilen. Bei Abweichungen erhalten Sie eine Rückmeldung und haben die Möglichkeit, zu überprüfen oder zu korrigieren.

Was müssen Sie künftig bei Überweisungen an uns beachten?

Damit Ihre Überweisung reibungslos und ohne Verzögerungen erfolgt, achten Sie bitte auf:

  1. Genaue Angabe des Namens

Geben Sie exakt den bei uns hinterlegten Namen an „BKK SBH“ oder „BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg“ oder „Betriebskrankenkasse Schwarzwald-Baar-Heuberg“, wie er auf Kontoauszügen oder in offiziellen Schreiben steht. Bitte verwenden Sie keine andere Schreibweise unseres Namens!

  1. IBAN korrekt angeben

Die IBAN muss richtig sein – ein einziger Fehler bei Buchstaben oder Zahlen kann dazu führen, dass der Abgleich fehlschlägt.

  1. Überweisungskanal

Sie können uns wie gewohnt über Online-Banking, Überweisungsträger und andere Zahlungswege erreichen. Die Empfängerüberprüfung gilt unabhängig vom Kanal.

  1. Überprüfen der Rückmeldung

Wenn Sie beim Absenden der Überweisung eine Warnung / Meldung sehen (z. B. „Nahezu Übereinstimmung“ oder „Keine Übereinstimmung“), prüfen Sie Ihre Angaben und korrigieren Sie sie, wenn nötig.

  1. Freigabe des Überweisungsauftrags

Auch wenn der Abgleich nicht exakt ist, können Sie die Überweisung trotzdem freigeben – allerdings tragen Sie in dem Fall möglicherweise ein höheres Risiko für Fehler.

Warum diese Änderung?

  • Zum Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug.
  • Zum Erhalt der Sicherheit im Zahlungsverkehr.
  • Gesetzliche Verpflichtung: Die EU-Verordnung sieht diese Empfängerüberprüfung verbindlich vor.

Unsere Empfehlung:

  • Damit Ihre Überweisungen auch künftig korrekt und zügig bearbeitet werden:
  • Vergleichen Sie vor dem Absenden die Angaben mit unseren offiziellen Schreiben oder Korrespondenz.
  • Halten Sie bei Bedarf unsere Geschäftsnamen bereit.
  • Nutzen Sie Online-Banking oder Apps, da diese Rückmeldungen oft schneller erfolgen.
  • Bei Unsicherheit: Kontaktieren Sie uns vorher – wir helfen gerne weiter.

o   Tel.: 07425/94003-0

o   info@bkk-sbh.de

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Herzlich willkommen bei der BKK SBH. Ich bin Sina und freue mich, Ihnen zu helfen.