Erklärung und Informationen zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen der Zugang zu Informationen ohne fremde Hilfe bereitsteht. Damit ist also eine leichte oder einfache Zugänglichkeit gemeint. Dies kann sowohl eine bauliche Barrierefreiheit als auch ein digitaler Zugang zu Informationen sein.
Auf dieser Website stellen wir Informationen darüber bereit, welche Geschäftsstellen für Sie barrierefrei zugänglich sind.
Außerdem sind wir darum bemüht, die Website möglichst barrierefrei zu gestalten. Barrieren könnten zum Beispiel eine unzureichende Navigation über die Tastatur darstellen, ein nicht ausreichender Kontrast bei grafischen Elementen oder fehlende Alternativtexte für Bilder oder grafische Funktionselemente.
Um diese Barrieren zu minimieren, arbeiten wir daran, unser Internetangebot und alle mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2022 durchgeführten Selbstbewertung [BIT-V-Selbsttest 2.0].
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bkk-sbh.de veröffentlichten Webseite der BKK SBH.
Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.