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Barrierefreiheit

Erklärung und Informationen zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen der Zugang zu Informationen ohne fremde Hilfe bereitsteht. Damit ist also eine leichte oder einfache Zugänglichkeit gemeint. Dies kann sowohl eine bauliche Barrierefreiheit als auch ein digitaler Zugang zu Informationen sein.

Auf dieser Website stellen wir Informationen darüber bereit, welche Geschäftsstellen für Sie barrierefrei zugänglich sind.

Außerdem sind wir darum bemüht, die Website möglichst barrierefrei zu gestalten. Barrieren könnten zum Beispiel eine unzureichende Navigation über die Tastatur darstellen, ein nicht ausreichender Kontrast bei grafischen Elementen oder fehlende Alternativtexte für Bilder oder grafische Funktionselemente.

Um diese Barrieren zu minimieren, arbeiten wir daran, unser Internetangebot und alle mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2022 durchgeführten Selbstbewertung [BIT-V-Selbsttest 2.0].
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bkk-sbh.de veröffentlichten Webseite der BKK SBH.

Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 18. Dezember 2023 erstellt und zuletzt am 12. Februar 2024 überprüft und aktualisiert.
Die Erstellung der Erklärung erfolgte nach einer im Dezember 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Der Online-Auftritt und Onlinegeschäftsstelle wird barrierefrei gebaut. Das wird durch folgende Best-Practices erreicht:

Der Online-Auftritt und die Onlinegeschäftsstelle wird generell unter Einhaltung der Vorgaben zu herstellerspezifischem Design der jeweiligen Plattform (Google Material Design Guidelines, Apple Human Interface Guidelines) sowie nach Prinzipien des Interaktionsdesigns, mobilen Interaktionsdesigns und Ergonomie von Benutzeroberflächen gestaltet.

Die Benutzeroberflächen werden jeweils in Form von auf der Plattform nativen Code/Oberflächen umgesetzt und unterstützen damit generell plattformspezifische Funktionen für Barrierefreiheit (Screen Reader, Touch Feedback etc.). Bei der Umsetzung der Benutzeroberflächen wird auf den Einsatz von alternativen Beschreibungen von Icons und Grafiken, sowie Leserichtung und Unterstützung variabler Schriftgrößen geachtet.

Welche Bereiche sind eventuell nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Schriftgrafiken

Auf der Webseite werden Schriftgrafiken verwendet, diese sind nicht barrierefrei. Die Grafiken sind mit Alternativtexten versehen, wodurch die Bedeutung der Grafik hervor geht.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern der BKK SBH

Löhrstr. 45
78647 Trossingen
Telefon: 07425-9400317
E-Mail: info@bkk-sbh.de

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter der 07425-9400317.

Ihre Anfragen werden durch unseren Support von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr bearbeitet und beantwortet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in §8 Satz 1 L-BB-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und §15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefon: Telefonnummer:0711 279-3358 oder 279-3360 (Geschäftsstelle)
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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