Schwimmschutzotoplastiken dienen dem Schutz und sollen den Gehörgang vor eintretendem Wasser schützen. Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlt die BKK SBH eine Schwimmschutzotoplastik.
Erwachsene tragen die Kosten selbst.
Zunächst sollten Sie Ihre HNO-Ärztin oder Ihren HNO-Arzt befragen, was Sie beim Schwimmen beachten sollten. Damit für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten übernommen werden können, benötigen Sie dafür eine ärztliche Verordnung. Die Abgabe von Wasserschutzotoplastiken erfolgt auf Grundlage einer vom Vertragsarzt ausgestellten sonstige Notwendigkeitsbescheinigung (Privatrezept) und ist genehmigungsfrei.
Den Schwimmschutz erhalten Sie von Ihrem Hörgeräteakustiker. Die Abrechnung des Vertragspreises erfolgt über Ihre Krankenversichertenkarte, also direkt zwischen dem Hörgeräteakustiker und BKK SBH.