Die BKK SBH erstattet die Kosten für privat in Rechnung gestellte Kosten für Osteopathiebehandlungen je Kalenderjahr für 6 Sitzungen, bis zu 80 % der Rechnung, höchstens 40 € je Sitzung. Die Behandlung muss qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer erbracht werden, der Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Die Erstattung ist schriftlich unter Beifügung der Originalrechnung, sowie der ärztlichen Verordnung zu beantragen. Hat der Versicherte gegenüber einer anderen Stelle einen Erstattungsanspruch, so ist diese Leistung auf den Erstattungsbetrag Ihrer BKK SBH anzurechnen.
Reichen Sie uns für eine Kostenerstattung bitte die Rechnung bis zum 30.Juni des Folgejahres ein.