Haushaltshilfe

Sie sind als haushaltsführende Person erkrankt, werden im Krankenhaus behandelt und nehmen an einer stationären Reha-Maßnahme teil? Sofern kein anderer den Haushalt weiterführen und darin ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf Hilfe angewiesen ist, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe solange Ihnen die Weiterführung des Haushaltes wegen einer Krankheit nicht möglich ist bis zur Dauer von vier Wochen. Voraussetzung ist eine entsprechende ärztliche Bescheinigung. Sie zahlen lediglich 10% der Kosten, mindestens 5 €, maximal 10 € je Kalendertag, an dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen.