Zusatzbeitrag ab dem 01.01.2024
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im November diesen Jahres den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen, der für das Jahr 2023 1,6 % beträgt, um 0,1 % auf 1,7 % angepasst. Die Anpassung mit 0,1 % fällt gegenüber dem Vorjahr (2023 wurde um 0,3 % angepasst) etwas moderater aus.
Grund des Anstiegs ist, dass die weiterhin – insbesondere im Bereich der stationären und ambulanten Versorgung – vorhandenen Kostensteigerungen mit den bisherigen Einnahmen nicht mehr abgedeckt werden können.
In den Jahren 2021, 2022, 2023 wurden deshalb zur Kostendämpfung die Finanzreserven und Rücklagen des Gesundheitsfonds und die Rücklagen vermögender gesetzlicher Krankenkassen weitestgehend für die Finanzierung herangezogen. Auf diese Reserven kann daher nicht mehr zurückgegriffen werden. Auch die BKK SBH musste von ihrem Vermögen einen Betrag von 7,6 Millionen Euro abführen.
Die BKK SBH hat immer schon Wert auf eine solide und möglichst verlässliche Finanzplanung gelegt. Entsprechend konnten wir bisher immer einen unterdurchschnittlichen Zusatzbeitrag erheben. Den konstant steigenden Ausgaben können aber auch wir uns nicht entgegenstellen. Aufgrund dieser Umstände werden wir unseren Zusatzbeitrag geringfügig zum 1. Januar 2024 auf 1,29 % anpassen. Trotz dieser Anpassung ist die BKK SBH nach wir vor preislich sehr attraktiv und noch deutlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Krankenkassen.
Gleichzeitig wird die BKK SBH an ihrem sehr umfangreichen Paket attraktiver Zusatzleistungen festhalten. Sie profitieren weiterhin von Extras, die so nur die BKK SBH anbietet. Weitere Information finden Sie auf www.bkk-sbh.de. Über eine Weiterempfehlung würden wir uns daher sehr freuen.
Auf unseren persönlichen Service und unsere kompetente Beratung vor Ort, per Telefon oder per BKK SBH Service-App können Sie sich jederzeit verlassen.