Versicherungsbescheinigung für Studenten (Elektronisches Meldeverfahren)

Zur Immatrikulation an Ihrer Hochschule benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung. Diese gilt dann für das gesamte Studium, solange sich bei Ihnen oder Ihrem Versicherungsschutz nichts ändert. Dies ist z.B. der Fall bei

  • Wechsel der Krankenkasse durch Sie selbst oder durch das Mitglied, über das Ihre Familienversicherung besteht,
  • Wechsel der Hochschule,
  • Ende des Studiums bzw. Exmatrikulation.

Teilen Sie uns einfach mit, an welcher Hochschule Sie sich einschreiben. Wir übermitteln dann die Versicherungsbestätigung an Ihre Hochschule.