Auch während einer Beschäftigung sind Sie während des Studiums bei Ihrer BKK SBH rundherum gut abgesichert. Ob Sie in dieser Zeit als eigenständiges Mitglied oder in der kostenlosen Familienversicherung versichert sind, erfahren Sie hier.

Allgemeines zur Kranken- und Pflegeversicherung von Studenten

Sind Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben? Dann sind Sie grundsätzlich selbst Mitglied in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung (KVdS). Sofern Ihre Eltern bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, besteht bis zum 25. Lebensjahr die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung. Die KVdS wird solange von der Familienversicherung verdrängt.

Beschäftigung während dem Studium

Während Ihres Studiums sind Sie in Ihrer Beschäftigung grundsätzlich versicherungsfrei zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung. Voraussetzung: Sie sind während der Dauer Ihres Studiums als ordentlich Studierende/-r einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt (sog. Werkstudentenprivileg). Allerdings kommt Versicherungsfreiheit nur in Betracht, wenn Sie die Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beansprucht. In der Rentenversicherung sind Sie versicherungsfrei, wenn Sie ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren. Diese Regelungen betreffen ausschließlich die Beurteilung der Beschäftigung. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber aus dem Entgelt zu diesen Versicherungszweigen keine individuellen Beiträge berechnen und abführen muss.

Auswirkungen von Einkommen auf den Versicherungsschutz

Das aus der Beschäftigung erzielte Einkommen hat jedoch Auswirkungen auf die Familienversicherung. Denn hier gelten sowohl Alters- als auch Einkommensgrenzen. Im Jahr 2023 beträgt die Grenze für das Gesamteinkommen monatlich 485,00 €. Handelt es sich bei Ihrer Beschäftigung um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, gilt statt dessen die aktuelle Minijob-Grenze – diese beträgt aktuell 520,00 €. Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze, endet die Familienversicherung und Sie sind in der Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten versichert.