Krankenversicherung der Studenten

Während Ihrem Studium sind Sie bei der BKK SBH rundherum gut abgesichert.

Sind Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben? Dann sind Sie grundsätzlich selbst Mitglied in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung (KVdS).

Sofern Ihre Eltern bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, besteht bis zum 25. Lebensjahr die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung. Die Familienversicherung verlängert sich ggf. um die Zeit eines gesetzlichen Wehr-/Zivildienstes oder Freiwilligendienstes. Die KVdS wird solange von der Familienversicherung verdrängt.

Besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung und auch keine andere vorrangige Krankenversicherung, sind Sie als eingeschriebene/-r Student/-in selbst gesetzlich kranken- und pflegeversichert.

Die BKK SBH bietet für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung einen günstigen Beitrag. Wenn Sie BAföG beziehen, erhalten Sie vom BAföG-Amt Ihre Beiträge als monatlichen Zuschuss.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung bzw. der Rückmeldung. Die Versicherungspflicht besteht längstens bis zum Ablauf des Semesters, in dem die Exmatrikulation erfolgt oder das 30. Lebensjahr vollendet wird. Im Anschluss ist in der Regel eine freiwillige Krankenversicherung möglich.

Beiträge ab 1. Oktober 2022

Beiträge zur
monatlich

Krankenversicherung

90,95 €

Pflegeversicherung

24,77 €

Pflegeversicherung
(Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr)

2,84 €