Krankenversicherung
Existenzgründer können in der Regel zwischen einer freiwilligen Krankenversicherung bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse oder einer Privatversicherung wählen.

Pflegeversicherung
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, besteht gleichzeitig Versicherungsschutz zur sozialen Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen und dauerhaft aufrechterhalten.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung gilt nur für wenige Selbstständige, etwa für „Scheinselbstständige“, „arbeitnehmerähnliche Selbstständige“ sowie für solche, die einen Existenzgründerzuschuss von der Arbeitsagentur erhalten. Ferner besteht für Existenzgründer die Möglichkeit, innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer selbstständigen Tätigkeit die Pflichtversicherung zu beantragen.
Unfallversicherung
Eine Unfallversicherungspflicht besteht für Selbstständige nur in seltenen Fällen.