Einkünfte selbständig Erwerbstätiger

einkuenfte_selbststaendiger_erwerbstaetiger

Bei freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse geht die BKK SBH bei der Beitragsbemessung grundsätzlich von einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze (2023: 4.987,50 €) aus. Wenn Sie niedrigere Einnahmen nachweisen, werden die Beiträge nach Ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit bemessen, mindestens jedoch aus 1.131,67 €.