Krankenversicherung der Rentner

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Als Rentenantragsteller/-in oder Rentner/-in sind Sie krankenversichert, wenn Sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Altersrente, um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder um eine Hinterbliebenenrente handelt.

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) setzt voraus, dass

  • ein Rentenanspruch gegeben ist,
  • die Rente beantragt wurde und
  • eine bestimmte Vorversicherungszeit erfüllt ist.

Eine Versicherungspflicht in der KVdR kommt nicht zu Stande, wenn eine Vorrangversicherung, ein Ausschlusstatbestand oder Versicherungsfreiheit besteht.

Liegen die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht vor, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung. Lassen Sie sich von Ihrem /Ihrer Ansprechpartner/-in bei der BKK SBH beraten.