Beiträge als freiwilliges Mitglied der BKK SBH
ab dem 1. Januar 2023 auf einen Blick

Höchstbeitrag für Selbständige
Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, sich bei der BKK SBH freiwillig zu versichern. Als Grundlage für die Beitragsberechnung dient die Beitragsbemessungsgrenze von 4.987,50 € für das Jahr 2023. Daraus ergibt sich folgender Höchstbeitrag:
Beiträge zur
mit Anspruch auf KG (ab dem 43. Tag)
ohne Anspruch auf Krankengeld
Krankenversicherung
777,06 €
747,13 €
Pflegeversicherung
169,58 €
169,58 €
Pflegeversicherung Beitragszuschlag
(für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr)
29,92 €
29,92 €
Pflegeversicherung Beitragsabschlag
(für das 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
-12,47 €
-12,47 €
Mindestbeitrag für Selbständige
Wenn Sie niedrigere Einnahmen nachweisen, werden die Beiträge nach Ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit bemessen, mindestens jedoch aus 1.131,67 €. Daraus errechnet sich ein Mindestbeitrag von:
Beiträge zur
mit Anspruch auf KG (ab dem 43. Tag)
ohne Anspruch auf Krankengeld
Krankenversicherung
176,31 €
169,52 €
Pflegeversicherung
38,48 €
38,48 €
Pflegeversicherung Beitragszuschlag
(für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr)
6,79 €
6,79 €
Pflegeversicherung Beitragsabschlag
(für das 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
-2,83 €
-2,83 €
Sonstige freiwillig Versicherte
Bei sonstigen Personen wird eine Mindestgrenze von 1.131,67 € zugrunde gelegt. Daraus folgt ein Mindestbeitrag von monatlich:
Beiträge zur
ohne Anspruch auf Krankengeld
Krankenversicherung
169,52 €
Pflegeversicherung
38,48 €
Pflegeversicherung Beitragszuschlag
(für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr)
6,79 €
Pflegeversicherung Beitragsabschlag
(für das 2. bis 5. Kind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
-2,83 €