Freiwillige Mitgliedschaft

Wenn Ihre bisherige Versicherung bei der BKK SBH endet (zum Beispiel weil Ihr Beschäftigungsverhältnis beendet wurde und Sie sich selbständig machen oder Ihre Angehörigen die Altersgrenze der Familienversicherung erreichen), können Sie sich freiwillig weiterversichern. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung.

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