Zahnarztbehandlung, Zahnvorsorge und Zahnersatz

Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit unserer elektronischen Gesundheitskarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten. Ihre BKK SBH beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet.

Er beträgt 60 % des für die jeweilige Regelversorgung festgelegten Betrags. Er erhöht sich auf 70 %, wenn Sie in jedem der vergangenen 5 Jahre eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben. Können Sie 10 Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss auf 75 %.

Den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn der von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht zur Regelversorgung gehört, wie z. B. Implantate. Wie hoch ist Ihr persönlicher Festzuschuss? Fragen Sie uns vor Behandlungsbeginn. Reichen Sie uns immer im Vorfeld einer Zahnersatzversorgung den entsprechenden Heil- und Kostenplan des Vertragszahnarztes zur Genehmigung ein, damit die anteiligen Kosten übernommen werden können. Versicherte haben auch die Möglichkeit, Zahnvorsorgeuntersuchungen (Erwachsene: einmal jährlich) in Anspruch zu nehmen. Die Zahnsteinentfernung zahlen wir einmal im Jahr.