Häusliche Krankenpflege

Die BKK SBH übernimmt für Sie die Kosten der häuslichen Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte (z.B. Pflegedienst). Die Leistung der häuslichen Krankenpflege dient dazu, eine sonst notwendige Krankenhausbehandlung zu vermeiden oder zu verkürzen. Auch zur Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels kann eine häusliche Krankenpflege erbracht werden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung über deren Notwendigkeit. Ihre Zuzahlung ist auf 10 % der Kosten für maximal 28 Tage begrenzt. Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine Zuzahlung von 10,00 € für jede Verordnung eingeführt.