Fahrkosten

Ihre BKK SBH zahlt Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z. B. Krankenhausbehandlung, und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10 %, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt. Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung. Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden bei zwingenden medizinischen Gründen übernommen, z. B. Dialyse, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie. Die Fahrkosten können nur nach vorheriger Genehmigung übernommen werden. In folgenden Fällen gilt die Genehmigung als erteilt. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ sowie für Versicherte, die einen Einstufungsbescheid gemäß SGB XI in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 bei der Verordnung vorlegen und bei Einstufung in den Pflegegrad 3 wegen dauerhafter Beeinträchtigung ihrer Mobilität einer Beförderung bedürfen.